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Justitia auf der Anklagebank ?


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(Fast) Fehl-Urteil Nr. 1:

Fachgebiet  Erbrecht

Wir sind selbst Betroffene in einem Erbrecht-Verfahren. Fast hätte dies 4 Jahre nach dem Tod der Erblasserin mit einem handfesten Skandal geendet - erste Pressekontakte liefen bereits.

Wir mussten uns zunächst mehr als 2 Jahre mit einer inkompetenten Rechtspflegerin an einem Amtsgericht in der Provinz herumärgern. Ihre juristische Ausbildung:  1,5 Jahre rechtliche Ausbildung, danach  1,5 Jahre Praktikum (Ausbildungs-Richtlinie im Bundesland Hessen). Das Ausbildung der Rechtspfleger ist ähnlich wie eine normale Lehrzeit zu sehen und ersetzt keinesfalls ein Voll-Studium Jura. Alle Anwälte und Notare, mit denen wir bisher Kontakt haben, sind voller Kritik über die Arbeit der Rechtspfleger (Anwälte-O-Ton: "...wir werden mal wieder blockiert, ...kein Grundlagen-Wissen bei Rechtspflegerin vorhanden, ...warum fragt sie nicht nach...wie kann sie dieses Urteil ignorieren...")
Diese Rechtspflegerin beabsichtigte nun, unseren Fall bis zum bitteren Ende zu bearbeiten und wollte diesen nicht - trotz einer Vielzahl rechtlicher Probleme - an einen voll ausgebildeten Richter (Volljurist)  abgeben. In unserer Erbsache ging es um deutlich mehr als 100.000 Euro - die dann fast den Falschen in die Hände gefallen wären (s.u.).

Grob konnten wir sogar den Werdegang unserer Rechtspflegerin nachzeichnen. So machte diese Dame erst wenige Monate vor unserem 2010er Fall ihr Rechtspfleger-Examen (2009) - mit einer Note unterhalb von "gut" . Beweis dazu: die "Guten" des Jahrgangs werden bei der Ausbildungsstelle immer namentlich genannt - dort war sie aber nicht erwähnt !
Der Eindruck ihrer persönlichen Befangenheit gegenüber einem der Erben drängte sich dann auch mehrfach auf (war "genervt") und wurde schließlich gegenüber dem Vorsitzenden Richter des AG schriftlich geäußert - aber von diesem einfach "abgebügelt".

Die Rechtspflegerin ließ sich dann sogar  u.a. von Gerüchten mißgünstiger Verwandten beeinflussen (die uns wider besseres Wissen Falschaussagen unterstellten). Und sorgte durch willkürliche Auswahl und Interpretation von Schriftstücken dafür, daß dies sogar noch durch ein Oberlandesgericht ohen Revisionsmöglichkeit bestätigt wurde.

Hier sinngemäß (aber überspitzt) zusammengefasst die sehr pikante OLG-Begründung:

" Direkt nach dem Tod Ihrer Mutter haben Sie in einer ersten Schilderung aus dem Gedächtnis   -  5 Jahre nach dem beobachteten Ereignis -   in einer Mail an Ihren Anwalt die Beobachtung spontan um genau 1 Kalenderwoche verschoben.
Sie haben dabei spontan auch "vor der Beerdigung" Ihres Vaters mit  "nach der Beerdigung" verwechselt. Das ist zwar völlig nebensächlich (weil in jedem Fall  =  "Vater tot"), aber ist doch widersprüchlich zu anderen Nebensächlichkeiten in Ihrer später abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung. Schon durch Ihre Ungenauigkeiten in nebensächlichen Dingen sind Sie jetzt für Gerichte natürlich komplett unglaubwürdig geworden. Und Ihre Frau redet Ihnen sicherlich auch nur nach dem Mund, in ihrer gleichlautenden und überflüssigerweise  2x abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung. Da Sie noch dazu aus Ihrer eigenen Aussage einen Nutzen ziehen, können wir Ihnen jetzt erst recht nichts mehr glauben !! "  

Interessant ist in diesem Zusammenhang unsere Fundstelle aus einem juristischen Seminar, dass Ungenauigkeiten in einer Erinnerung sogar am ehesten auf die Wahrheit schließen lassen... .

Dieses OLG-Verfahren dauerte nur knapp 2 Monate  (effektive Arbeit...mehr als genug für die genaue Prüfung von mehr als 400 Seiten Akten an mehreren Gerichten)  und lief komplett nach Aktenlage und ohne jegliche Anhörung.
Eben "gut vorbereitet" - durch die "hervorragend ausgebildete" Rechtspflegerin !!

Sämtliche vom Gericht festgestellten "Widersprüche" hätten durch unsere persönliche Anhörung vor dem OLG sofort und sehr einfach von uns aufgeklärt werden können (per Vorlage bisher unbekannter Korrespondenz-Teile). Eine Anhörung war aber gar nicht vorgesehen. So erließ das OLG auf Grundlage der "besten Vorbereitung" durch eine juristisch nur angebildete Person (= Rechtspflegerin) ein "...Skandal-Urteil..." ( = wörtlicher Kommentar unseres RA).

Rechtsmittel waren gegen dieses OLG-Urteil gar nicht zugelassen. Auch unser RA wollte es sich nun wohl einfach machen und sprach von einer kaum erfolgreichen (weil komplizierten) Beschwerdemöglichkeit gegen das OLG beim BGH.
Wie wir heute erst wissen, wären aber sogar mehrere Revisionen möglich gewesen: a) Beschwerde beim BGH wegen nicht gewährtem rechtlichen Gehör, b) Restitutionsklage gegen das OLG, wegen ungenügender Berücksichtigung der Faktenlage.

Mehrere Monate später wollte die Rechtspflegerin dann sogar entfernte Verwandte erben lassen, die mit der Erblasserin zu deren Lebzeiten sogar extrem verfeindet waren. Motiv für die sehr alte Feindschaft: Diese entfernten Verwandten hatten sich selbst den Pflichtteil der Erblasserin einverleibt (überlieferte Aussage:   "Nein, tut mir leid, für Deinen Pflichtteil ist leider gar keine Masse mehr vorhanden, das ging alles drauf für die Unkosten."). Man muss dazu wissen, dass die damalige Erbmasse ein Mehrfamilienhaus, Schmuck und Bargeld war (ca. 250.000 Euro). Der Pflichtteil hatte Ende der 70er Jahre einen Gegenwert von mindestens 30.000 Euro.

Unsere Eltern rotierten sicherlich beide im Grab bei dieser durch die Rechtspflegerin versuchten nachträglichen Enteignung ausgerechnet noch zugunsten derjenigen Personen, die ihnen selbst jegliches Erbe vorenthalten hatten und mit denen sie 40 Jahre zuvor "gebrochen" hatten.

Aber: Die Hoffnung stirbt zuletzt...

Da wir Betroffene waren, durften wir uns noch zu dieser Unglaublichkeit äußern. Allerdings wurden wir diesmal durch den Vorsitzenden Richter höchstpersönlich aufgefordert   (die Rechtspflegerin war inzwischen versetzt worden). Endlich konnten wir den Willen der Erblasserin ausführlich darstellen und mit Briefen der Verstorbenen belegen. Und nun setzte sich das AG gründlich mit dem Erblasser-Willen auseinander und sprach dann ein weises Urteil, welches das Erbe der nahen Verwandtschaft zusprach (und nicht der entfernten).

In der Zwischenzeit waren aber durch den per Rechtspflegerin damals eingesetzten Nachlasspfleger völlig unnötige Kosten entstanden (mehrere Tsd Euro)  und unser Elternhaus war durch erzwungenen Leerstand über 2,5 Jahre verwahrlost.
Das Ganze (mehrere Gerichte, mehrere Anwälte, mehrjährige Nachlasspflege) kostete uns ca. 25.000 Euro. Kein Schadenersatz.

Trotz mehrfacher Beschwerden an das Amtsgericht durch mehrere Fachanwälte für Erbrecht (z.T. sogar überregional in Erbangelegenheiten bekannt als Fachautoren und Ausbilder für Fachanwälte für Erbrecht) konnten wir uns jahrelang an diesem Amtsgericht (AG) nicht durchsetzen. Dort wurden über die Jahre gleich mehrere Verfahrensfehler sichtbar (mangelhafte Aktenführung und nicht durchgeführte formelle Beweisaufnahmeverfahren in 2 Fällen trotz Verpflichtung etc.)..

Hätten wir nicht ausführliche Rechtsberatung gehabt, rechtzeitig den Anwalt gewechselt und hätten wir nicht selbst sehr viel recherchiert, so hätten wir keine Chance gegen die Rechtspflegerin am Amtsgericht gehabt und ein Fehlurteil mit großen finanziellen und moralischen Folgen wäre ergangen.

 
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